Anforderung von Urkunden aus dem Geburts- oder Sterberegister nach § 62 in Verbindung mit § 55 Personenstandsgesetz

Einverständniserklärung zur Erhebung und Verarbeitung von Daten nach der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)

Für den Schutz Ihrer personenbezogenen Daten haben wir alle technischen und organisatorischen Maßnahmen getroffen, um ein hohes Schutzniveau zu schaffen. Wir halten uns dabei an die Datenschutzgesetze und die sonstigen datenschutzrelevanten Vorschriften. Ihre Daten werden ausschließlich über sichere Kommunikationswege an die zuständige Stelle übergeben. Zur Bearbeitung Ihres Anliegens werden personenbezogene Daten von Ihnen erhoben wie z. B. Name, Anschrift, Kontaktdaten sowie sonstige notwendige Angaben. Die Verwendung oder Weitergabe Ihrer Daten an unbeteiligte Dritte wird ausgeschlossen.

 

Im Falle eines gebührenpflichtigen Vorgangs übermitteln wir zur Abwicklung der Bezahlung Ihre bezahlrelevanten Daten an den ePayment-Provider.

 

Die Stadt Dülmen nimmt den Schutz Ihrer Daten sehr ernst. Personenbezogene Daten werden nur dann erhoben, wenn eine Rechtsgrundlage besteht oder Sie Ihre ausdrückliche Einwilligung erklärt haben.

 

Sie haben das Recht, Ihre Einwilligung jederzeit ohne Angabe von Gründen mit Wirkung für die Zukunft abzuändern oder gänzlich zu widerrufen. Durch den Widerruf der Einwilligung wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt. Sie können den Widerruf entweder postalisch, per E-Mail oder per Fax an uns übermitteln. Es entstehen Ihnen dabei keine anderen Kosten als die Portokosten bzw. die Übermittlungskosten nach den bestehenden Basistarifen. Weiterhin können erhobene Daten bei Bedarf korrigiert, gelöscht oder deren Erhebung eingeschränkt werden.

 

Die näheren Informationen nach Art. 13 und 14 Datenschutz-Grundverordnung finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.


Art der Urkunde

Achtung! Gegebenenfalls anfallende Kosten werden direkt im Anschluss an das Formular per Online-Zahlung erhoben. Nur nach erfolgreicher Zahlung gilt die Bestellung als abgeschlossen!

Weitere Urkunden

Für die Bestellung von Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunden, nutzen Sie bitte die folgenden Formulare:

  • Eheurkunde(n) bestellen
  • Lebenspartnerschaftsurkunde(n) bestellen
Geburt

Sterbefall

Beurkundete Person

Bitte geben Sie das Geburtsdatum an. Sollte dieses nicht bekannt sein genügt auch die Jahresangabe.

Hinweis: Bitte vergewissern Sie sich, dass der Geburtsort der hier beantragten Urkunde mit dem oben angegebenen Geburtsort übereinstimmt. Geburtsurkunden können nur von dem Standesamt ausgestellt werden, in dessen Zuständigkeitsbezirk die Geburt beurkundet wurde. Mit Ihrer nachfolgenden Bestätigung können Sie mit Ihrer Online-Bestellung fortfahren. Anderenfalls brechen Sie den Bestellvorgang bitte ab und wenden sich an das Standesamt des Ortes, in dessen Zuständigkeitsbereich die Geburt beurkundet wurde.

Ort und Datum des Sterbefalls

Bitte geben Sie das Datum des Sterbefalls an. Sollte dieses nicht bekannt sein genügt auch die Jahresangabe.

Hinweis: Bitte vergewissern Sie sich, dass der Ort an dem der Tod eintrat der hier beantragten Urkunde mit dem oben angegebenen Ort an dem der Tod eintrat übereinstimmt. Sterbeurkunden können nur von dem Standesamt ausgestellt werden, in dessen Zuständigkeitsbezirk der Sterbefall beurkundet wurde. Mit Ihrer nachfolgenden Bestätigung können Sie mit Ihrer Online-Bestellung fortfahren. Anderenfalls brechen Sie den Bestellvorgang bitte ab und wenden sich an das Standesamt des Ortes, in dessen Zuständigkeitsbereich der Sterbefall beurkundet wurde.

Verstorbene Person

Urkundenbestellung

Hinweis: Für die Anmeldung zur Eheschließung benötigen Sie einen beglaubigten Registerausdruck / eine beglaubigte Abschrift.

Achtung! Der Mengenrabatt für gleichzeitig beantragte und in einem Arbeitsschritt hergestellte Personenstandsurkunden wird erst unten bei den Gesamtkosten angerechnet.




Bestellende Person

Anschrift

Kontaktdaten

Nachweise und Anmerkungen

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