Antrag auf eine besondere Schülerbeförderung mit Privat- / Mietfahrzeugen, Taxi aufgrund besonderer Umstände (z. B. kein ÖPNV vorhanden, Erkrankung, besonders gefährlicher Schulweg, ...)
Für den Schutz Ihrer personenbezogenen Daten haben wir alle technischen und organisatorischen Maßnahmen getroffen, um ein hohes Schutzniveau zu schaffen. Wir halten uns dabei an die Datenschutzgesetze und die sonstigen datenschutzrelevanten Vorschriften. Ihre Daten werden ausschließlich über sichere Kommunikationswege an die zuständige Stelle übergeben. Zur Bearbeitung Ihres Anliegens werden personenbezogene Daten von Ihnen erhoben wie z. B. Name, Anschrift, Kontaktdaten sowie sonstige notwendige Angaben. Die Verwendung oder Weitergabe Ihrer Daten an unbeteiligte Dritte wird ausgeschlossen.
Im Falle eines gebührenpflichtigen Vorgangs übermitteln wir zur Abwicklung der Bezahlung Ihre bezahlrelevanten Daten an den ePayment-Provider.
Die Stadt Dülmen nimmt den Schutz Ihrer Daten sehr ernst. Personenbezogene Daten werden nur dann erhoben, wenn eine Rechtsgrundlage besteht oder Sie Ihre ausdrückliche Einwilligung erklärt haben.
Sie haben das Recht, Ihre Einwilligung jederzeit ohne Angabe von Gründen mit Wirkung für die Zukunft abzuändern oder gänzlich zu widerrufen. Durch den Widerruf der Einwilligung wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt. Sie können den Widerruf entweder postalisch, per E-Mail oder per Fax an uns übermitteln. Es entstehen Ihnen dabei keine anderen Kosten als die Portokosten bzw. die Übermittlungskosten nach den bestehenden Basistarifen. Weiterhin können erhobene Daten bei Bedarf korrigiert, gelöscht oder deren Erhebung eingeschränkt werden.
Die näheren Informationen nach Art. 13 und 14 Datenschutz-Grundverordnung finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Hinweis: damit ist eine nicht nur vorübergehende körperliche oder gesundheitliche Beeinträchtigung gemeint
Bitte beachten Sie, dass zwingend ein ärztliches Attest, s. Vorlage Anlage zum Antrag im Serviceportal der Stadt Dülmen, beigefügt werden muss, aus dem hervorgeht, dass Ihr Kind aufgrund einer nicht nur vorübergehenden körperlichen, geistigen oder gesundheitlichen Beeinträchtigung ein Verkehrsmittel benutzen muss und nicht am öffentlichen Personennahverkehr teilnehmen kann bzw. den Schulweg nicht zu Fuß oder mit dem Fahrrad zurücklegen kann. Die Kosten für das ärztliche Attest sind von den Erziehungsberechtigen zu tragen. In besonderen Zweifelsfällen wird ein schulärztliches und / oder amtsärztliches Gutachten eingeholt. Erläuterung Fußweg/Fahrrad: Gilt nur, wenn die Entfernung von der Wohnung zur nächstgelegenen Schule unterhalb der Entfernungsgrenze liegt.
Die E-Mail-Adresse wird für die Bestätigung benötigt.
In der Bescheinigung sind folgende Angaben notwendig:
Erziehungsberechtigte Person 1
Erziehungsberechtigte Person 2 (nur, wenn beide Elternteile zusammen leben)
Es wird eine Einschätzung der Klassenlehrerin / des Klassenlehrers benötigt. Nutzen Sie hierfür bitte die Anlage im Serviceportal.
Bei der Notwendigkeit der Beförderung aufgrund von Krankheit ist die Vorlage eines ärztlichen Attests erforderlich. Nutzen Sie hierfür bitte die Anlage im Serviceportal.