Antrag auf Ausstellung einer Bescheinigung über Anliegerbeiträge
Für den Schutz Ihrer personenbezogenen Daten haben wir alle technischen und organisatorischen Maßnahmen getroffen, um ein hohes Schutzniveau zu schaffen. Wir halten uns dabei an die Datenschutzgesetze und die sonstigen datenschutzrelevanten Vorschriften. Ihre Daten werden ausschließlich über sichere Kommunikationswege an die zuständige Stelle übergeben. Zur Bearbeitung Ihres Anliegens werden personenbezogene Daten von Ihnen erhoben wie z. B. Name, Anschrift, Kontaktdaten sowie sonstige notwendige Angaben. Die Verwendung oder Weitergabe Ihrer Daten an unbeteiligte Dritte wird ausgeschlossen.
Im Falle eines gebührenpflichtigen Vorgangs übermitteln wir zur Abwicklung der Bezahlung Ihre bezahlrelevanten Daten an den ePayment-Provider.
Die Stadt Dülmen nimmt den Schutz Ihrer Daten sehr ernst. Personenbezogene Daten werden nur dann erhoben, wenn eine Rechtsgrundlage besteht oder Sie Ihre ausdrückliche Einwilligung erklärt haben.
Sie haben das Recht, Ihre Einwilligung jederzeit ohne Angabe von Gründen mit Wirkung für die Zukunft abzuändern oder gänzlich zu widerrufen. Durch den Widerruf der Einwilligung wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt. Sie können den Widerruf entweder postalisch, per E-Mail oder per Fax an uns übermitteln. Es entstehen Ihnen dabei keine anderen Kosten als die Portokosten bzw. die Übermittlungskosten nach den bestehenden Basistarifen. Weiterhin können erhobene Daten bei Bedarf korrigiert, gelöscht oder deren Erhebung eingeschränkt werden.
Die näheren Informationen nach Art. 13 und 14 Datenschutz-Grundverordnung finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Eine Anliegerbescheinigung kann nur auf natürliche oder juristische Personen ausgestellt werden. Bitte beachten Sie, dass für die Anliegerbescheinigung Gebühren in Höhe von 24 Euro anfallen.
Am Ende des Formulars werden Sie zum Bezahldienst weitergeleitet.
Ein Anschriftenzusatz beinhaltet ggf. erforderliche weitere Präzisierungen zu der Anschrift. Beispiele: Hinterhof, 3. Aufgang, Haus A, 3. Stock, Appartement 25a, 3. Stock - Appartement 25 a, #325a, Raum 77
Die E-Mail-Adresse wird benötigt, um Ihnen das eingereichte Formular per Mail zuzusenden.
Wer ist im Besitz des Grundstücks?
Wichtiger Hinweis:
Als kaufende oder am Kauf interessierte Person benötigen Sie entweder eine schriftliche Vollmacht des Eigentümers / der Eigentümerin oder einen Kaufvertrag bzw. Kaufvertragsentwurf, den Sie bitte als Anlage bitte diesem Antrag als PDF beifügen.
Als begutachtende Person benötigen Sie entweder eine schriftliche Vollmacht des Eigentümers / der Eigentümerin oder einen Beschluss des Amtsgerichtes, den Sie bitte als Anlage bitte diesem Antrag als PDF beifügen.
Als erbberechtigte Person benötigen Sie entweder einen Erbschein oder ein entsprechendes Testament, den Sie bitte als Anlage bitte diesem Antrag als PDF beifügen.
Als Mittelsperson / für Vermarktung zuständige Person benötigen Sie entweder eine schriftliche Vollmacht des Eigentümers / der Eigentümerin oder einen Vermarktungs- / Vermittlungsauftrag, den Sie bitte als Anlage bitte diesem Antrag als PDF beifügen.
Bitte geben Sie genau an, für welche Flurstücke Sie die Anliegerbescheinigung wünschen!
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