Anzeige einer Verkehrsordnungswidrigkeit im ruhenden Verkehr

Einverständniserklärung zur Erhebung und Verarbeitung von Daten nach der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)

Für den Schutz Ihrer personenbezogenen Daten haben wir alle technischen und organisatorischen Maßnahmen getroffen, um ein hohes Schutzniveau zu schaffen. Wir halten uns dabei an die Datenschutzgesetze und die sonstigen datenschutzrelevanten Vorschriften. Ihre Daten werden ausschließlich über sichere Kommunikationswege an die zuständige Stelle übergeben. Zur Bearbeitung Ihres Anliegens werden personenbezogene Daten von Ihnen erhoben wie z. B. Name, Anschrift, Kontaktdaten sowie sonstige notwendige Angaben. Die Verwendung oder Weitergabe Ihrer Daten an unbeteiligte Dritte wird ausgeschlossen.

 

Im Falle eines gebührenpflichtigen Vorgangs übermitteln wir zur Abwicklung der Bezahlung Ihre bezahlrelevanten Daten an den ePayment-Provider.

 

Die Stadt Dülmen nimmt den Schutz Ihrer Daten sehr ernst. Personenbezogene Daten werden nur dann erhoben, wenn eine Rechtsgrundlage besteht oder Sie Ihre ausdrückliche Einwilligung erklärt haben.

 

Sie haben das Recht, Ihre Einwilligung jederzeit ohne Angabe von Gründen mit Wirkung für die Zukunft abzuändern oder gänzlich zu widerrufen. Durch den Widerruf der Einwilligung wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt. Sie können den Widerruf entweder postalisch, per E-Mail oder per Fax an uns übermitteln. Es entstehen Ihnen dabei keine anderen Kosten als die Portokosten bzw. die Übermittlungskosten nach den bestehenden Basistarifen. Weiterhin können erhobene Daten bei Bedarf korrigiert, gelöscht oder deren Erhebung eingeschränkt werden.

 

Die näheren Informationen nach Art. 13 und 14 Datenschutz-Grundverordnung finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.


Anzeigende Person

Name

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Ordnungswidrigkeit

Ordnungswidrigkeit

Tatort

Standort des Fahrzeugs

Verstoß

Kraftfahrzeugkennzeichen

Kfz-Kennzeichen:

Fahrzeug

Weitere Angaben zum Fahrzeug

Zeugen

Zeuge

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Anschrift

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Erklärung und Anlagen

Erklärung

Wichtige Hinweise zu den Anlagen:

Für eine rechtssichere Ahndung der Parkverstöße sind mindestens die mit Sternchen (*) gekennzeichneten Anlagen (Fotos) hochzuladen:

Weitere Anlagen:

 

Sollte auf keinem der ersten beiden Fotos eindeutig zu erkennen sein, dass sich keine Person im Fahrzeug befindet, wird ein weiteres Bild benötigt:

Falls die Möglichkeit besteht, laden Sie auch noch ein Foto hoch, auf dem das Fahrzeug zusammen mit dem Verkehrszeichen zu sehen ist, gegen dessen Regelung verstoßen wird.

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