Antrag auf Sportfördermittel für die Beschaffung von vereinseigenen Pflegegeräten (Ziff. 5.8 SpfR)

Einverständniserklärung zur Erhebung und Verarbeitung von Daten nach der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)

Für den Schutz Ihrer personenbezogenen Daten haben wir alle technischen und organisatorischen Maßnahmen getroffen, um ein hohes Schutzniveau zu schaffen. Wir halten uns dabei an die Datenschutzgesetze und die sonstigen datenschutzrelevanten Vorschriften. Ihre Daten werden ausschließlich über sichere Kommunikationswege an die zuständige Stelle übergeben. Zur Bearbeitung Ihres Anliegens werden personenbezogene Daten von Ihnen erhoben wie z. B. Name, Anschrift, Kontaktdaten sowie sonstige notwendige Angaben. Die Verwendung oder Weitergabe Ihrer Daten an unbeteiligte Dritte wird ausgeschlossen.

 

Im Falle eines gebührenpflichtigen Vorgangs übermitteln wir zur Abwicklung der Bezahlung Ihre bezahlrelevanten Daten an den ePayment-Provider.

 

Die Stadt Dülmen nimmt den Schutz Ihrer Daten sehr ernst. Personenbezogene Daten werden nur dann erhoben, wenn eine Rechtsgrundlage besteht oder Sie Ihre ausdrückliche Einwilligung erklärt haben.

 

Sie haben das Recht, Ihre Einwilligung jederzeit ohne Angabe von Gründen mit Wirkung für die Zukunft abzuändern oder gänzlich zu widerrufen. Durch den Widerruf der Einwilligung wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt. Sie können den Widerruf entweder postalisch, per E-Mail oder per Fax an uns übermitteln. Es entstehen Ihnen dabei keine anderen Kosten als die Portokosten bzw. die Übermittlungskosten nach den bestehenden Basistarifen. Weiterhin können erhobene Daten bei Bedarf korrigiert, gelöscht oder deren Erhebung eingeschränkt werden.

 

Die näheren Informationen nach Art. 13 und 14 Datenschutz-Grundverordnung finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.


Auszug Sportförderungs-Richtlinien

Die Stadt Dülmen unterstützt die Beschaffung von vereinseigenen Pflegegeräten (z. B.  Rasenmäher, Beregnungsanlage, etc.). Anträge können unterjährig formlos bei der Abteilung Sportförderung eingereicht werden. Dem Antrag sind in der Regel drei vergleichbare Angebote beizulegen. Bei Beschaffungen bis 500 Euro kann das Beibringen von drei Angeboten unterbleiben, die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit sind jedoch zu beachten. Der Fördersatz beträgt 50 % der Fremdkosten.

Anträge werden von der Abteilung Sportförderung geprüft und im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel bewilligt und nach der Beschaffung (Rechnung und Zahlungsbeleg sind einzureichen) ausgezahlt.

Angaben zur Antragstellung

Angaben zum Pflegegerät

Angebote

Bankverbindung
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