Antrag auf Sportfördermittel für bauliche Maßnahmen an den vereinseigenen und übertragenen Sportanlagen (Ziff. 6 SpfR)

Einverständniserklärung zur Erhebung und Verarbeitung von Daten nach der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)

Für den Schutz Ihrer personenbezogenen Daten haben wir alle technischen und organisatorischen Maßnahmen getroffen, um ein hohes Schutzniveau zu schaffen. Wir halten uns dabei an die Datenschutzgesetze und die sonstigen datenschutzrelevanten Vorschriften. Ihre Daten werden ausschließlich über sichere Kommunikationswege an die zuständige Stelle übergeben. Zur Bearbeitung Ihres Anliegens werden personenbezogene Daten von Ihnen erhoben wie z. B. Name, Anschrift, Kontaktdaten sowie sonstige notwendige Angaben. Die Verwendung oder Weitergabe Ihrer Daten an unbeteiligte Dritte wird ausgeschlossen.

 

Im Falle eines gebührenpflichtigen Vorgangs übermitteln wir zur Abwicklung der Bezahlung Ihre bezahlrelevanten Daten an den ePayment-Provider.

 

Die Stadt Dülmen nimmt den Schutz Ihrer Daten sehr ernst. Personenbezogene Daten werden nur dann erhoben, wenn eine Rechtsgrundlage besteht oder Sie Ihre ausdrückliche Einwilligung erklärt haben.

 

Sie haben das Recht, Ihre Einwilligung jederzeit ohne Angabe von Gründen mit Wirkung für die Zukunft abzuändern oder gänzlich zu widerrufen. Durch den Widerruf der Einwilligung wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt. Sie können den Widerruf entweder postalisch, per E-Mail oder per Fax an uns übermitteln. Es entstehen Ihnen dabei keine anderen Kosten als die Portokosten bzw. die Übermittlungskosten nach den bestehenden Basistarifen. Weiterhin können erhobene Daten bei Bedarf korrigiert, gelöscht oder deren Erhebung eingeschränkt werden.

 

Die näheren Informationen nach Art. 13 und 14 Datenschutz-Grundverordnung finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.


Hinweise zum Antragsverfahren

Vorhaben bis 10.000 Euro bzw. ab 10.000 Euro nach Haushaltsverabschiedung

Dem Antrag sind folgende Unterlagen beizufügen:

  • kurze Beschreibung der Maßnahme und Planskizze
  • drei vergleichbare Angebote (bis 500,00 Euro kann das Beibringen von drei Angeboten unterbleiben, die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit sind jedoch zu beachten)
  • Finanzierungsplan der Maßnahme
  • ggf. die notwenige Baugenehmigung / Statik

Vollständig eingereichte Anträge werden von der Abteilung Sportförderung geprüft und im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel bewilligt.

Angaben zur Antragstellung

Angaben zur Maßnahme

Angebote

Bankverbindung

Sockelbetrag

Der städtische Zuschuss für die Errichtung, den Umbau, die Erweiterung, Renovierung und für Verbesserungen beträgt 30 Prozentpunkte der Fremdkosten.

Zusatzförderung

Sockelbetrag

Der städtische Zuschuss für die Errichtung, den Umbau, die Erweiterung, Renovierungen und für Verbesserungen beträgt 30 Prozentpunkte der Fremdkosten.

Zusatzförderung
Zusätzlich gewährt die Stadt Dülmen Sportvereinen nach individueller Einzelfallprüfung Zuschüsse, wenn von dem antragstellenden Sportverein unten angegebene Voraussetzungen erfüllt werden. Ein Sportverein kann maximal zusätzlich zum Sockelbetrag 30 Prozentpunkte an Förderung der Fremdkosten erhalten.

 

Nur zutreffendes ankreuzen

Welche Zusatzförderung soll in Anspruch genommen werden?

Angebote für besondere Gruppen im Sport

 

Der antragstellende Sportverein führt spezielle Angebote durch, die besonders geeignet sind, folgende Gruppen zur sportlichen Betätigung im Verein zu bewegen (Erläuterung ist beizufügen):

  • Senioren (> 55 Jahre)
  • Menschen mit Behinderung
  • ausländische MitbürgerInnen
     

(zusätzliche 5,0 Prozentpunkte)

Kooperation zweier Sportvereine

 

Durch die Maßnahme kann erzielt werden, dass mindestens zwei Sportvereine kooperieren und somit bei nur einer Sportstätte diese Maßnahme notwendig ist. (zusätzliche 5,0 Prozentpunkte)

Maßnahme ohne Fremdkapital finanziert

 

Für die Finanzierung des Anteils des Sportvereins wird kein Fremdkapital aufgenommen. (zusätzliche 5,0 Prozentpunkte)

Maßnahme, die der Werterhaltung der Sportanlage dient

 

Als Richtschnur dienen hierzu die Gutachten der Außensportanlagen und der baulichen Infrastruktur vereinseigener und übertragener Sportstätten. (zusätzliche 5,0 Prozentpunkte)

Energetische Maßnahme

 

Die Maßnahme dient dazu, dass der Energieverbrauch für Heizung, Warmwasser oder Lüftung reduziert wird. (zusätzliche 5,0 Prozentpunkte)

Sonstige Kooperationen

 

Der antragstellende Sportverein führt in Kooperation mit Kindergärten, Schulen und/oder Sozialeinrichtungen Sportangebote durch. (zusätzliche 5,0 Prozentpunkte)

Angebote für Nichtmitglieder

 

Die durch die Maßnahme betroffene Abteilung des antragstellenden Sportvereins führt nachweislich Kursangebote für Nichtmitglieder durch oder stellt seit dieser Zeit seine vereinseigenen Sportstätten für Nichtmitglieder bzw. für die Durchführung solcher Angebote zur Verfügung. (zusätzliche 5,0 Prozentpunkte)

Multifunktionale Nutzung der Maßnahmen möglich

 

Die beabsichtigte Maßnahme kann multifunktional genutzt werden, d.h. es sind mindestens drei Sportarten möglich. (zusätzliche 5,0 Prozentpunkte)

Der antragstellende Verein kann nachweisen, dass aufgrund von Eigenleistungen die Kosten für die Maßnahme gesunken sind.

Eigenleistung

Anteil Jugendliche im Sportverein

 

Der Anteil (Stichtag: zum 01.01. eines Jahres anhand der jährlichen Übersicht des Stadtsportrings Dülmen e.V.) jugendlicher Mitglieder (bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres) gemessen an der Gesamtmitgliedschaft (aktive Mitglieder) beträgt:

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