Antrag auf Erlaubnis zur Haltung eines gefährlichen Hundes oder eines Hundes bestimmter Rasse nach § 4 Landeshundegesetz Nordrhein-Westfalen (LHundG NRW)

Einverständniserklärung zur Erhebung und Verarbeitung von Daten nach der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)

Für den Schutz Ihrer personenbezogenen Daten haben wir alle technischen und organisatorischen Maßnahmen getroffen, um ein hohes Schutzniveau zu schaffen. Wir halten uns dabei an die Datenschutzgesetze und die sonstigen datenschutzrelevanten Vorschriften. Ihre Daten werden ausschließlich über sichere Kommunikationswege an die zuständige Stelle übergeben. Zur Bearbeitung Ihres Anliegens werden personenbezogene Daten von Ihnen erhoben wie z. B. Name, Anschrift, Kontaktdaten sowie sonstige notwendige Angaben. Die Verwendung oder Weitergabe Ihrer Daten an unbeteiligte Dritte wird ausgeschlossen.

 

Im Falle eines gebührenpflichtigen Vorgangs übermitteln wir zur Abwicklung der Bezahlung Ihre bezahlrelevanten Daten an den ePayment-Provider.

 

Die Stadt Dülmen nimmt den Schutz Ihrer Daten sehr ernst. Personenbezogene Daten werden nur dann erhoben, wenn eine Rechtsgrundlage besteht oder Sie Ihre ausdrückliche Einwilligung erklärt haben.

 

Sie haben das Recht, Ihre Einwilligung jederzeit ohne Angabe von Gründen mit Wirkung für die Zukunft abzuändern oder gänzlich zu widerrufen. Durch den Widerruf der Einwilligung wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt. Sie können den Widerruf entweder postalisch, per E-Mail oder per Fax an uns übermitteln. Es entstehen Ihnen dabei keine anderen Kosten als die Portokosten bzw. die Übermittlungskosten nach den bestehenden Basistarifen. Weiterhin können erhobene Daten bei Bedarf korrigiert, gelöscht oder deren Erhebung eingeschränkt werden.

 

Die näheren Informationen nach Art. 13 und 14 Datenschutz-Grundverordnung finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.


Antragsart

Angaben zum Antrag

 

auf Erteilung einer Erlaubnis zum Halten eines

 

Im Folgenden wird ein Antrag gestellt gemäß § 4 Landeshundegesetz Nordrhein-Westfalen (LHundG NRW)

Hinweis

Gefährliche Hunde

Gefährliche Hunde im Sinne von § 3 Absatz 2 Landeshundegesetz sind Hunde der Rassen: Pitbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier und Bullterrier und deren Kreuzungen untereinander sowie deren Kreuzungen mit anderen Hunden.

Hunde bestimmter Rassen

Als Hunde bestimmter Rassen im Sinne von § 10 Abatz 1 Landeshundegesetz gelten Hunde der Rassen: Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Mastiff, Mastino Espanol, Mastino Napoletano, Fila Brasileiro, Dogo Argentino, Rottweiler und Tosa Inu, deren Kreuzungen untereinander sowie mit anderen Hunden.
 

Kreuzungen in diesem Sinne

Kreuzungen in diesem Sinne sind Hunde, bei denen der Phänotyp einer der genannten Rassen deutlich hervortritt. In Zweifelsfällen hat die Halterin / der Halter nachzuweisen, dass eine Kreuzung in vorbezeichneten Sinne nicht vorliegt.

Hundehaltende Person


Geburtsdaten


Anschrift

Ist keine Hausnummer vorhanden, ist „ohne Hausnummer" anzugeben.


Kontakt

Bitte machen Sie mindestens eine Angabe - das erleichtert und beschleunigt die Bearbeitung!

Angaben zum Hund

Bitte das Alter in Jahren angeben, wenn das Geburtsdatum nicht bekannt ist.

Zuverlässigkeit

Versicherung

Nachweis

Zum Nachweis meiner Zuverlässigkeit habe ich ein aktuelles polizeiliches Führungszeugnis (Auszug aus dem Bundeszentralregister gemäß § 30 Absatz 5 des Bundeszentralregistergesetzes, Belegart 0) beim Einwohnermeldeamt / Bürgerbüro beantragt.

Link zu § 4 II Satz 1 Landeshundegesetz Nordrhein-Westfalen

Erklärung über die notwendigen Voraussetzungen dieser Hundehaltung

Ich gelte als sachkundig weil ich

Link zu § 11 der Bundes-Tierärzteordnung

Link zu § 11 Tierschutzgesetz

Link zu § 10 Absatz 3 Landeshundegesetz Nordrhein-Westfalen

Anlagen

Bitte fügen Sie folgende Anlagen bei:

Zum Beispiel Kopie des Impfpasses

Diese Angabe wird durch die örtliche Ordnungsbehörde geprüft
Mögliche Anlage: Mietvertrag, Lageplan, Fotos von Umgebung zum Beispiel Zaun, Protokoll der Ortsbegehung

Diese Angabe wird durch die örtliche Ordnungsbehörde geprüft
Mögliche Anlage: Mietvertrag, Lageplan, Fotos von Umgebung zum Beispiel Zaun, Protokoll der Ortsbegehung

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