Antrag auf Erlaubnis zur Haltung eines gefährlichen Hundes oder eines Hundes bestimmter Rasse nach § 4 Landeshundegesetz Nordrhein-Westfalen (LHundG NRW)
Für den Schutz Ihrer personenbezogenen Daten haben wir alle technischen und organisatorischen Maßnahmen getroffen, um ein hohes Schutzniveau zu schaffen. Wir halten uns dabei an die Datenschutzgesetze und die sonstigen datenschutzrelevanten Vorschriften. Ihre Daten werden ausschließlich über sichere Kommunikationswege an die zuständige Stelle übergeben. Zur Bearbeitung Ihres Anliegens werden personenbezogene Daten von Ihnen erhoben wie z. B. Name, Anschrift, Kontaktdaten sowie sonstige notwendige Angaben. Die Verwendung oder Weitergabe Ihrer Daten an unbeteiligte Dritte wird ausgeschlossen.
Im Falle eines gebührenpflichtigen Vorgangs übermitteln wir zur Abwicklung der Bezahlung Ihre bezahlrelevanten Daten an den ePayment-Provider.
Die Stadt Dülmen nimmt den Schutz Ihrer Daten sehr ernst. Personenbezogene Daten werden nur dann erhoben, wenn eine Rechtsgrundlage besteht oder Sie Ihre ausdrückliche Einwilligung erklärt haben.
Sie haben das Recht, Ihre Einwilligung jederzeit ohne Angabe von Gründen mit Wirkung für die Zukunft abzuändern oder gänzlich zu widerrufen. Durch den Widerruf der Einwilligung wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt. Sie können den Widerruf entweder postalisch, per E-Mail oder per Fax an uns übermitteln. Es entstehen Ihnen dabei keine anderen Kosten als die Portokosten bzw. die Übermittlungskosten nach den bestehenden Basistarifen. Weiterhin können erhobene Daten bei Bedarf korrigiert, gelöscht oder deren Erhebung eingeschränkt werden.
Die näheren Informationen nach Art. 13 und 14 Datenschutz-Grundverordnung finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Angaben zum Antrag
auf Erteilung einer Erlaubnis zum Halten eines
Im Folgenden wird ein Antrag gestellt gemäß § 4 Landeshundegesetz Nordrhein-Westfalen (LHundG NRW)
Gefährliche Hunde im Sinne von § 3 Absatz 2 Landeshundegesetz sind Hunde der Rassen: Pitbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier und Bullterrier und deren Kreuzungen untereinander sowie deren Kreuzungen mit anderen Hunden.
Als Hunde bestimmter Rassen im Sinne von § 10 Abatz 1 Landeshundegesetz gelten Hunde der Rassen: Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Mastiff, Mastino Espanol, Mastino Napoletano, Fila Brasileiro, Dogo Argentino, Rottweiler und Tosa Inu, deren Kreuzungen untereinander sowie mit anderen Hunden.
Kreuzungen in diesem Sinne sind Hunde, bei denen der Phänotyp einer der genannten Rassen deutlich hervortritt. In Zweifelsfällen hat die Halterin / der Halter nachzuweisen, dass eine Kreuzung in vorbezeichneten Sinne nicht vorliegt.
Geburtsdaten
Anschrift
Ist keine Hausnummer vorhanden, ist „ohne Hausnummer" anzugeben.
Kontakt
Bitte machen Sie mindestens eine Angabe - das erleichtert und beschleunigt die Bearbeitung!
Bitte das Alter in Jahren angeben, wenn das Geburtsdatum nicht bekannt ist.
Versicherung
Nachweis
Zum Nachweis meiner Zuverlässigkeit habe ich ein aktuelles polizeiliches Führungszeugnis (Auszug aus dem Bundeszentralregister gemäß § 30 Absatz 5 des Bundeszentralregistergesetzes, Belegart 0) beim Einwohnermeldeamt / Bürgerbüro beantragt.
Link zu § 4 II Satz 1 Landeshundegesetz Nordrhein-Westfalen
Ich gelte als sachkundig weil ich
Link zu § 11 der Bundes-Tierärzteordnung
Link zu § 11 Tierschutzgesetz
Link zu § 10 Absatz 3 Landeshundegesetz Nordrhein-Westfalen
Bitte fügen Sie folgende Anlagen bei:
Zum Beispiel Kopie des Impfpasses
Diese Angabe wird durch die örtliche Ordnungsbehörde geprüft Mögliche Anlage: Mietvertrag, Lageplan, Fotos von Umgebung zum Beispiel Zaun, Protokoll der Ortsbegehung