Antrag auf Genehmigung einer Veranstaltung

Einverständniserklärung zur Erhebung und Verarbeitung von Daten nach der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)

Für den Schutz Ihrer personenbezogenen Daten haben wir alle technischen und organisatorischen Maßnahmen getroffen, um ein hohes Schutzniveau zu schaffen. Wir halten uns dabei an die Datenschutzgesetze und die sonstigen datenschutzrelevanten Vorschriften. Ihre Daten werden ausschließlich über sichere Kommunikationswege an die zuständige Stelle übergeben. Zur Bearbeitung Ihres Anliegens werden personenbezogene Daten von Ihnen erhoben wie z. B. Name, Anschrift, Kontaktdaten sowie sonstige notwendige Angaben. Die Verwendung oder Weitergabe Ihrer Daten an unbeteiligte Dritte wird ausgeschlossen.

 

Im Falle eines gebührenpflichtigen Vorgangs übermitteln wir zur Abwicklung der Bezahlung Ihre bezahlrelevanten Daten an den ePayment-Provider.

 

Die Stadt Dülmen nimmt den Schutz Ihrer Daten sehr ernst. Personenbezogene Daten werden nur dann erhoben, wenn eine Rechtsgrundlage besteht oder Sie Ihre ausdrückliche Einwilligung erklärt haben.

 

Sie haben das Recht, Ihre Einwilligung jederzeit ohne Angabe von Gründen mit Wirkung für die Zukunft abzuändern oder gänzlich zu widerrufen. Durch den Widerruf der Einwilligung wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt. Sie können den Widerruf entweder postalisch, per E-Mail oder per Fax an uns übermitteln. Es entstehen Ihnen dabei keine anderen Kosten als die Portokosten bzw. die Übermittlungskosten nach den bestehenden Basistarifen. Weiterhin können erhobene Daten bei Bedarf korrigiert, gelöscht oder deren Erhebung eingeschränkt werden.

 

Die näheren Informationen nach Art. 13 und 14 Datenschutz-Grundverordnung finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.


Hinweise

Bitte reichen Sie den vollständigen Antrag mindestens drei Wochen vor Veranstaltungsbeginn ein. Diese Frist ist unbedingt erforderlich, da zu dem Antrag in der Regel
- die Feuerwehr
- die Polizei
- das Bauordnungsamt
- die Straßenverkehrsbehörde
- sowie die Bezirksregierung
gehört werden müssen.
 
Zur Bearbeitung Ihres Antrages werden Ihre Daten gespeichert.

Veranstalterin / Veranstalter


Bezeichnung Unternehmen / Organisation


Vertretungsberechtigte Person

Firmenanschrift

Wohnanschrift

Ist keine Hausnummer vorhanden, ist „ohne Hausnummer" anzugeben.

Kontaktdaten

Veranstaltung

Veranstaltungszeitraum

Veranstaltungsbeginn:

Veranstaltungsende:

Aufbau und Abbau

Aufbau

Bitte geben Sie an, in welchem Zeitraum der Aufbau stattfinden soll:

Aufbau-Beginn:

Aufbau-Ende:


Abbau

Bitte geben Sie an, in welchem Zeitraum der Abbau stattfinden soll:

Abbau-Beginn:

Abbau-Ende:

Aktivitäten (Stände, Musik)

Ausnahmegenehmigungen nach dem Landes-Immissionsschutzgesetz sind nicht erforderlich, wenn sichergestellt werden kann, dass gesetzliche Bestimmungen eingehalten werden.
Link zu § 9 Absatz 2 Landes-Immissionsschutzgesetz

Link zu Link zu § 10 Absatz 4 Landes-Immissionsschutzgesetz

Stände

Bitte wählen Sie aus, welcher Art die Stände an der Veranstaltung sind:






Betreiberin / Betreiber von Speisen / Getränken


Bezeichnung Unternehmen / Organisation


Vertretungsberechtigte Person

Firmenanschrift

Wohnanschrift

Ist keine Hausnummer vorhanden, ist „ohne Hausnummer" anzugeben.

Kontaktdaten

Zeiträume der Darbietung von Musik

Musik-Beginn:

Musik-Ende:

Musik

Art der Musikdarbietungen

Bitte insgesamte Anzahl angeben!

Bitte um Ausnahmegenehmigung nach § 9 Landes-Immissionsschutzgesetz

Ausnahmegenehmigung-Beginn:

Ausnahmegenehmigung-Ende:

Bitte um Ausnahmegenehmigung nach § 10 Landes-Immissionsschutzgesetz

Ausnahmegenehmigung-Beginn:

Ausnahmegenehmigung-Ende:

Weitere Aktivitäten (Fahrgeschäfte, Zelte, Bühnen, Aktionsflächen)

Zum Beispiel für Feuerspucker, etcetera.

Angaben zum Fahrgeschäft

Betreiber*in

Hinweis zur Auswahl: Wählen Sie Privatperson, wenn die Angaben Sie selbst oder eine vertretene Person betreffen. Für Unternehmen, Organisationen oder Personengesellschaften (zum Beispiel GbR, OHG, KG, Verein, Behörde) wählen Sie Unternehmen / Organisation.

Bezeichnung Unternehmen / Organisation


Vertretungsberechtigte Person

Zelte

Bühnen

Szenenflächen

Pyrotechnik

Betreiber*in


Bezeichnung Unternehmen / Organisation


Vertretungsberechtigte Person

Name

Firmenanschrift

Wohnanschrift

Ist keine Hausnummer vorhanden, ist „ohne Hausnummer" anzugeben.

Kontaktdaten

Sicherheit

Hilfsbedürftige Besucher sind zum Beispiel Kinder, Behinderte.



Sicherheitsdienst

Kontaktperson


Sanitätsdienst

Kontaktperson


Brandsicherheit

Kontaktperson


Verkehr

Soll der Veranstaltungsort direkt angefahren werden?

Straßen, die für die Veranstaltung gesperrt werden müssen

Zeitraum der Sperrung

Straßensperrung-Beginn:

Strassensperrung-Ende:

Buslinien zur Veranstaltung

Der Veranstaltungsraum soll zu folgender Zeit befahren werden

Buslinien-Beginn:

Buslinien-Ende:

Parkplatz

Sonstiges

Anzahl der Toilettenanlagen...

Plakatierung

Es dürfen maximal 30 Plakate in einem Zeitraum von maximal 28 Tagen aufgestellt werden.

Bitte Anzahl (maximal 30) und Zeitraum der Aufstellung (maximal 28 Tage) angeben.

Hinweis: Aufstellungsorte bitte auf gesondertem Blatt beilegen.

Erklärung / Anlagen

Link zu § 8 Bundesfernstraßengesetz
Link zu § 18 Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen
Link zu § 29 Straßenverkehrs-Ordnung

Ergänzende Angaben

Anlagen







Weitere Anlagen

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