Antrag auf Einsichtnahme in Bauakten

Einverständniserklärung zur Erhebung und Verarbeitung von Daten nach der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)

Für den Schutz Ihrer personenbezogenen Daten haben wir alle technischen und organisatorischen Maßnahmen getroffen, um ein hohes Schutzniveau zu schaffen. Wir halten uns dabei an die Datenschutzgesetze und die sonstigen datenschutzrelevanten Vorschriften. Ihre Daten werden ausschließlich über sichere Kommunikationswege an die zuständige Stelle übergeben. Zur Bearbeitung Ihres Anliegens werden personenbezogene Daten von Ihnen erhoben wie z. B. Name, Anschrift, Kontaktdaten sowie sonstige notwendige Angaben. Die Verwendung oder Weitergabe Ihrer Daten an unbeteiligte Dritte wird ausgeschlossen.

 

Im Falle eines gebührenpflichtigen Vorgangs übermitteln wir zur Abwicklung der Bezahlung Ihre bezahlrelevanten Daten an den ePayment-Provider.

 

Die Stadt Dülmen nimmt den Schutz Ihrer Daten sehr ernst. Personenbezogene Daten werden nur dann erhoben, wenn eine Rechtsgrundlage besteht oder Sie Ihre ausdrückliche Einwilligung erklärt haben.

 

Sie haben das Recht, Ihre Einwilligung jederzeit ohne Angabe von Gründen mit Wirkung für die Zukunft abzuändern oder gänzlich zu widerrufen. Durch den Widerruf der Einwilligung wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt. Sie können den Widerruf entweder postalisch, per E-Mail oder per Fax an uns übermitteln. Es entstehen Ihnen dabei keine anderen Kosten als die Portokosten bzw. die Übermittlungskosten nach den bestehenden Basistarifen. Weiterhin können erhobene Daten bei Bedarf korrigiert, gelöscht oder deren Erhebung eingeschränkt werden.

 

Die näheren Informationen nach Art. 13 und 14 Datenschutz-Grundverordnung finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.


Antragstellung

Bitte beachten Sie vor Antragstellung, dass Sie zur Einsichtnahme Eigentümer des Grundstückes sein, eine Vollmacht des Grundstückseigentümers vorlegen oder ein berechtigtes Interesse nachweisen müssen. Eine Bereitstellung der Akten geschieht ausschließlich digital. Die Einsichtnahme ist darüber hinaus gebührenpflichtig. Weitere Informationen erhalten Sie auf der entsprechenden Seite im Serviceportal.

 

Antragstellende Person

Kosten und Gebühren

Eine Einsichtnahme in Bestandsakten ist gebührenpflichtig. Die Höhe der Gebühr richtet sich nach der Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Dülmen vom 02.07.2013 in der zurzeit geltenden Fassung. Genauere Informationen finden Sie auf der entsprechenden Seite im Serviceportal.

Der Gebührenbescheid wird Ihnen gemeinsam mit den Altakten per E-Mail zugesandt. Die Bereitstellung der Akten kann bis zu 3 Wochen in Anspruch nehmen.

Bitte geben Sie hier die abweichende Rechnungsadresse an.

Vollmacht

Wenn Sie selbst nicht Eigentümer des betroffenen Grundstücks sind, benötigen Sie eine Vollmacht des Grundstückseigentümers oder müssen ein berechtigtes Interesse nachweisen. Nachfolgend haben Sie die Möglichkeit, entsprechende Belege hochzuladen.

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