Anmeldung eines Bürgerbegehrens
Für den Schutz Ihrer personenbezogenen Daten haben wir alle technischen und organisatorischen Maßnahmen getroffen, um ein hohes Schutzniveau zu schaffen. Wir halten uns dabei an die Datenschutzgesetze und die sonstigen datenschutzrelevanten Vorschriften. Ihre Daten werden ausschließlich über sichere Kommunikationswege an die zuständige Stelle übergeben. Zur Bearbeitung Ihres Anliegens werden personenbezogene Daten von Ihnen erhoben wie z. B. Name, Anschrift, Kontaktdaten sowie sonstige notwendige Angaben. Die Verwendung oder Weitergabe Ihrer Daten an unbeteiligte Dritte wird ausgeschlossen.
Im Falle eines gebührenpflichtigen Vorgangs übermitteln wir zur Abwicklung der Bezahlung Ihre bezahlrelevanten Daten an den ePayment-Provider.
Die Stadt Dülmen nimmt den Schutz Ihrer Daten sehr ernst. Personenbezogene Daten werden nur dann erhoben, wenn eine Rechtsgrundlage besteht oder Sie Ihre ausdrückliche Einwilligung erklärt haben.
Sie haben das Recht, Ihre Einwilligung jederzeit ohne Angabe von Gründen mit Wirkung für die Zukunft abzuändern oder gänzlich zu widerrufen. Durch den Widerruf der Einwilligung wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt. Sie können den Widerruf entweder postalisch, per E-Mail oder per Fax an uns übermitteln. Es entstehen Ihnen dabei keine anderen Kosten als die Portokosten bzw. die Übermittlungskosten nach den bestehenden Basistarifen. Weiterhin können erhobene Daten bei Bedarf korrigiert, gelöscht oder deren Erhebung eingeschränkt werden.
Die näheren Informationen nach Art. 13 und 14 Datenschutz-Grundverordnung finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Bevor Sie ein Bürgerbegehren beginnen, sollten Sie sich umfassend informiert haben (z.B. in unserem Serviceportal) und sicherstellen, dass Sie alle dort aufgeführten Voraussetzungen erfüllen. Beachten Sie außerdem die gesetzlichen Fristen bei Begehren, die sich gegen Beschlüsse des Rates richten. Dieser Assistent gilt dem Erstkontakt im Rahmen eines Bürgerbegehrens. D.h.: Mithilfe dieses Assistenten werden Ihre Daten abgefragt und Ihr Anliegen, ein Bürgerbegehren durchzuführen, hinterlegt. Das Ziel Ihres Begehrens sollte klar erkennbar sein, muss aber noch nicht bis ins kleinste Detail ausformuliert sein. Die Abfrage weiterer Daten und letztendlich die Unterschriftensammlung folgen ggf. erst später. Ihre Anmeldung wird an ratsbuero@duelmen.de weitergeleitet. Von dort oder telefonisch erhalten Sie in Kürze eine Rückmeldung und weitere Informationen zur Durchführung Ihres Bürgerbegehrens. Bei Rückfragen wenden Sie sich direkt an die oben genannte E-Mail-Adresse oder telefonisch an 02594/12-110. Sollten Sie vor der Anmeldung noch offene Fragen haben, finden Sie die entsprechenden Ansprechpartner auf der Seite zum Thema "Bürgerbegehren und -entscheid (§26 GO NRW)" im Serviceportal.
Prüfung der Voraussetzungen
Mit den nachfolgenden Abfragen wird überprüft, ob Sie die Voraussetzungen erfüllen, um ein Bürgerbegehren zu initiieren. Sollte es an einer Stelle zu einer Fehlermeldung kommen, überprüfen Sie Ihre Eingaben und ob diese mit den Voraussetzungen vereinbar sind. Wenn es trotz korrekter Eingaben weiterhin zu Fehlermeldungen kommt, kontaktieren Sie uns bitte über serviceportal@duelmen.de.
Für das Anstoßen eines Bürgerbegehrens wird unter Anderem ein Alter von 16 Jahren vorausgesetzt.
Für das Anstoßen eines Bürgerbegehrens wird unter Anderem eine deutsche Staatsangehörigkeit, oder die eines Mitgliedstaates der Europäischen Gemeinschaft vorausgesetzt.
Für das Anstoßen eines Bürgerbegehrens wird unter Anderem ein Wohnort in Dülmen vorausgesetzt.
Kontaktdaten
Wie zu Beginn des Assistenten angemerkt, benötigen wir hier noch keine vollständige Ausformulierung Ihres Bürgerbegehrens. Dennoch ist es wichtig, dass Sie uns soweit über die Fragestellung und Ihre Begründung informieren, dass wir auf dieser Basis bereits eine erste Beurteilung der Zulässigkeit Ihres Begehrens vornehmen können. Letztendlich profitieren Sie selbst somit von einer schnelleren Abwicklung, da wir uns von Beginn an besser auf Ihr Anliegen einstellen können.
Sie geben an, dass sich Ihr Bürgerbegehren gegen einen Beschluss des Rates richtet. In diesem Fall müssen Sie bestimmte Fristen einhalten:
Es müssen bis zu drei Personen benannt werden, die berechtigt sind, Sie zu vertreten. Dies müssen Sie nicht zwangsweise schon jetzt mitteilen.
Sollten Sie noch keine vertretungsberechtigte Person(en) benennen wollen, klicken Sie einfach unten auf Weiter.
Vertretungsberechtigte Person