Antrag auf Ausstellung eines Büchereiausweises, Verlustmeldung oder Kündigung

Einverständniserklärung zur Erhebung und Verarbeitung von Daten nach der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)

Für den Schutz Ihrer personenbezogenen Daten haben wir alle technischen und organisatorischen Maßnahmen getroffen, um ein hohes Schutzniveau zu schaffen. Wir halten uns dabei an die Datenschutzgesetze und die sonstigen datenschutzrelevanten Vorschriften. Ihre Daten werden ausschließlich über sichere Kommunikationswege an die zuständige Stelle übergeben. Zur Bearbeitung Ihres Anliegens werden personenbezogene Daten von Ihnen erhoben wie z. B. Name, Anschrift, Kontaktdaten sowie sonstige notwendige Angaben. Die Verwendung oder Weitergabe Ihrer Daten an unbeteiligte Dritte wird ausgeschlossen.

 

Im Falle eines gebührenpflichtigen Vorgangs übermitteln wir zur Abwicklung der Bezahlung Ihre bezahlrelevanten Daten an den ePayment-Provider.

 

Die Stadt Dülmen nimmt den Schutz Ihrer Daten sehr ernst. Personenbezogene Daten werden nur dann erhoben, wenn eine Rechtsgrundlage besteht oder Sie Ihre ausdrückliche Einwilligung erklärt haben.

 

Sie haben das Recht, Ihre Einwilligung jederzeit ohne Angabe von Gründen mit Wirkung für die Zukunft abzuändern oder gänzlich zu widerrufen. Durch den Widerruf der Einwilligung wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt. Sie können den Widerruf entweder postalisch, per E-Mail oder per Fax an uns übermitteln. Es entstehen Ihnen dabei keine anderen Kosten als die Portokosten bzw. die Übermittlungskosten nach den bestehenden Basistarifen. Weiterhin können erhobene Daten bei Bedarf korrigiert, gelöscht oder deren Erhebung eingeschränkt werden.

 

Die näheren Informationen nach Art. 13 und 14 Datenschutz-Grundverordnung finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.


Allgemeine Informationen

Dieser Assistent umfasst folgende Möglichkeiten:
 

  • Beantragung eines Bibliotheksausweises
  • Verlustmeldung eines bestehenden Bibliotheksausweises
  • Kündigung eines Bibliotheksausweises

 

Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitungszeit 1-2 Werktage in Anspruch nehmen kann.

Die Nutzung der Stadtbücherei ist für Personen ab 18 Jahren mit einer Benutzungsgebühr verbunden. Diese und alle weiteren Gebühren (z.B. bei verspäteter Rückgabe von Medien) können Sie der Satzung entnehmen.

Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr zahlen keine Nutzungsgebühr!

 

Ermäßigungen

Für die Antragstellung sind ggf. Nachweise zur Ermäßigung der Benutzungsgebühr notwendig. Bei der Stadtbücherei Dülmen ist dies aus folgenden Gründen möglich (den benötigten Nachweis finden Sie in Klammern):

  • Bestehender Jahresbüchereiausweis im selben Haushalt (Büchereiausweisnummer)
  • Lebensunterhalt nach SGB II, SGB XII, AsylbLG (Bewilligungsbescheid)
  • Schule, Studium oder Ausbildung (bis zum vollendeten 27. Lebensjahr) (Schülerausweis, Studierendenausweis o.Ä.)
  • Teilnahme an Ersatzdienst, Bundesfreiwilligendienst, FSJ bzw. FÖJ (bis zum vollendeten 27. Lebensjahr) (Ausweis Freiwilligendienst)

 
Die Nachweise können Sie entweder direkt hochladen, oder zur Abholung des Büchereiausweises mitbringen.

Angaben zur antragstellenden Person

Leistungsauswahl

Neuantrag - Beantragung eines neuen Büchereiausweises

Beantragung eines Büchereiausweises für Erwachsene

Beantragung eines Büchereiausweises für Jugendliche (16 - 17 Jahre)

Weitere Angaben

Hinweis zum Feld Geschlecht: Die Angabe ist entsprechend dem Eintrag beim Standesamt (Geburtsurkunde / Erklärung zum Geschlechtseintrag) auszuwählen.

Neuantrag - Beantragung eines neuen Büchereiausweises

Beantragung eines Büchereiausweises für Kinder / Jugendliche (unter 16 Jahren)

Daten der erziehungsberechtigten Person

Daten der minderjährigen Person

Hinweis zum Feld Geschlecht: Die Angabe ist entsprechend dem Eintrag beim Standesamt (Geburtsurkunde / Erklärung zum Geschlechtseintrag) auszuwählen.

Neuantrag - Beantragung eines neuen Büchereiausweises

Beantragung von Büchereiausweisen für eine Institution

 

Daten der antragstellenden Person

Dieses Formular ist von der Einrichtungsleitung auszufüllen.

Daten der Institution

Büchereiausweis für städtische Schulen und KiTas:

 

Die Jahresgebühr pro Ausweis wird für städtische Schulen vom Fachbereich Schule bzw. für städtische Kitas vom Fachbereich Jugend und Familie übernommen.

Bitte beachten Sie, dass nach Ablauf der Leihfrist Mahn- und Versäumnisgebühren gemäß Satzung anfallen.

Büchereiausweis für nicht-städtische Schulen und KiTas:

 

Pro Ausweis fällt eine Jahresgebühr von 25 € an. Der Ausweis ist so lange gültig, bis Sie ihn kündigen. Über die Jahresgebühren bekommen Sie jährlich eine Rechnung.

Bitte beachten Sie, dass nach Ablauf der Leihfrist Mahn- und Versäumnisgebühren gemäß Satzung anfallen.

Büchereiausweis für eine Institution

 

Pro Ausweis fällt eine Jahresgebühr von 25 € an. Der Ausweis ist so lange gültig, bis Sie ihn kündigen. Über die Jahresgebühren bekommen Sie jährlich eine Rechnung.

Bitte beachten Sie, dass nach Ablauf der Leihfrist Mahn- und Versäumnisgebühren gemäß Satzung anfallen.

Neuantrag - Gebühren und Ermäßigungen

Ermäßigungen

Benutzungsgebühren (ohne Ermäßigung)

Die Zahlung ist nach Erhalt der Zugangsdaten online im Benutzerkonto oder vor Ort möglich.
 
Nach Ablauf des Zeitraums kann der Büchereiausweis jederzeit im Benutzerkonto oder vor Ort verlängert werden. Eine automatische Verlängerung erfolgt nur nach Erteilung eines Lastschriftmandates.

Nachweise

Damit wir eine Ermäßigung berücksichtigen können, benötigen wir entsprechende Nachweise. Das kann ein Scan oder Foto der entsprechenden Unterlagen oder z. B. des Büchereiausweises sein. Den Nachweis können Sie entweder direkt hier hochladen, oder zur Abholung mitbringen.

Benutzungsgebühren (mit Ermäßigung)

Die Zahlung ist nach Erhalt der Zugangsdaten online im Benutzerkonto oder vor Ort möglich.
 
Nach Ablauf des Zeitraums kann der Büchereiausweis jederzeit im Benutzerkonto oder vor Ort verlängert werden. Eine automatische Verlängerung erfolgt nur nach Erteilung eines Lastschriftmandates.

Kündigung eines Büchereiausweises

Die Kündigungsfrist beträgt 4 Wochen. Sie wird nur wirksam, sofern keine Gebühren offen oder Medien entliehen sind. Ein ggf. vorliegendes Lastschriftmandat wird ebenfalls gekündigt.

Kündigung eines Bibliotheksausweises (Jugendliche von 16 bis 17 Jahren)

Kündigung eines Bibliotheksausweises (Erwachsene)

Kündigung eines Bibliotheksausweises (Kinder und Jugendliche)

Daten der erziehungsberechtigten Person

Daten der minderjährigen Person

Benachrichtigung

Kündigung eines Büchereiausweises

Die Kündigungsfrist beträgt 4 Wochen. Sie wird nur wirksam, sofern keine Gebühren offen oder Medien entliehen sind. Ein ggf. vorliegendes Lastschriftmandat wird ebenfalls gekündigt.

Kündigung eines Bibliotheksausweises (Institution)

 

Wenn Ihnen die Büchereiausweisnummer nicht bekannt ist, wenden Sie sich direkt an die Stadtbücherei. Bitte beachten Sie auch, dass Ihre Einrichtung möglicherweise mehrere Büchereiausweise nutzt:

 

Stadtbücherei Dülmen
Overbergplatz 2
48249 Dülmen

 

Servicetheke: 02594 12-421
Information: 02594 12-431
Kinderbücherei: 02594 12-430
Telefax: 02594 12-429

 

stadtbuecherei@duelmen.de
www.stadtbuecherei-duelmen.de

Büchereiausweis gestohlen oder verloren melden

Angaben zur Person, auf die der Ausweis angemeldet ist

Sperrung und Ersatzausweis

Ein Ersatzausweis kostet 1,00 € und ist innerhalb von 2 Werktagen bei der Stadtbücherei abholbereit. Sollten Sie (noch) keinen Ersatzausweis beantragen und der verlorene Ausweis taucht wieder auf, können Sie diesen durch die Bücherei entsperren lassen. Ab Ausstellung eines Ersatzausweises ist dies nicht mehr möglich.

Neuantrag - Benachrichtigungen

Benachrichtigungen

Für Institutionen aufgrund der Benachrichtigung über ablaufende Leihfristen Pflicht.

Büchereiausweis gestohlen oder verloren melden

Angaben zur Person, auf die der Ausweis angemeldet ist

Ein Ersatzausweis kostet 1,00 € und ist innerhalb von 2 Werktagen bei der Stadtbücherei abholbereit. Sollten Sie (noch) keinen Ersatzausweis beantragen und der verlorene Ausweis taucht wieder auf, können Sie diesen durch die Bücherei entsperren lassen. Ab Ausstellung eines Ersatzausweises ist dies nicht mehr möglich.

Sperrung und Ersatzausweis

Angaben zum Büchereiausweis

 

Wenn Ihnen die Ausweisnummer nicht bekannt ist, wenden Sie sich bitte direkt an das Personal der Stadtbücherei!

 

Unsere Kontaktdaten lauten:

 

Stadtbücherei Dülmen
Overbergplatz 2
48249 Dülmen

 

Servicetheke: 02594 12-421
Information: 02594 12-431
Kinderbücherei: 02594 12-430
Telefax: 02594 12-429

 

stadtbuecherei@duelmen.de
www.stadtbuecherei-duelmen.de

Ablauf und Rückfragen

Satzung

 

Weitere Informationen zu unseren Angeboten, zur Nutzung der Bücherei sowie ggf. anfallenden Gebühren (z.B. bei verspäteter Rückgabe von Medien) entnehmen Sie bitte der Satzung und unserer Website.

Datenschutz

 

Nähere Informationen nach Art. 13 und 14 Datenschutz-Grundverordnung finden Sie auf unserer Internetseite www.duelmen.de/datenschutz.

Bitte senden Sie Ihren Antrag ab!

 

Ihr Anliegen wird in der Regel innerhalb von ca. 2 Werktagen bearbeitet. Sofern Sie dies auf den vorherigen Seiten ausgewählt haben, werden Sie dann per Mail informiert.

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