Antrag auf Befreiung von der Biotonne

Einverständniserklärung zur Erhebung und Verarbeitung von Daten nach der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)

Für den Schutz Ihrer personenbezogenen Daten haben wir alle technischen und organisatorischen Maßnahmen getroffen, um ein hohes Schutzniveau zu schaffen. Wir halten uns dabei an die Datenschutzgesetze und die sonstigen datenschutzrelevanten Vorschriften. Ihre Daten werden ausschließlich über sichere Kommunikationswege an die zuständige Stelle übergeben. Zur Bearbeitung Ihres Anliegens werden personenbezogene Daten von Ihnen erhoben wie z. B. Name, Anschrift, Kontaktdaten sowie sonstige notwendige Angaben. Die Verwendung oder Weitergabe Ihrer Daten an unbeteiligte Dritte wird ausgeschlossen.

 

Im Falle eines gebührenpflichtigen Vorgangs übermitteln wir zur Abwicklung der Bezahlung Ihre bezahlrelevanten Daten an den ePayment-Provider.

 

Die Stadt Dülmen nimmt den Schutz Ihrer Daten sehr ernst. Personenbezogene Daten werden nur dann erhoben, wenn eine Rechtsgrundlage besteht oder Sie Ihre ausdrückliche Einwilligung erklärt haben.

 

Sie haben das Recht, Ihre Einwilligung jederzeit ohne Angabe von Gründen mit Wirkung für die Zukunft abzuändern oder gänzlich zu widerrufen. Durch den Widerruf der Einwilligung wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt. Sie können den Widerruf entweder postalisch, per E-Mail oder per Fax an uns übermitteln. Es entstehen Ihnen dabei keine anderen Kosten als die Portokosten bzw. die Übermittlungskosten nach den bestehenden Basistarifen. Weiterhin können erhobene Daten bei Bedarf korrigiert, gelöscht oder deren Erhebung eingeschränkt werden.

 

Die näheren Informationen nach Art. 13 und 14 Datenschutz-Grundverordnung finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.


Angaben zum Grundstück

Befreiung vom Anschluss- und Benutzungszwang für organische Stoffe

 

Für mein Grundstück stelle ich den Antrag auf Befreiung vom Anschluss- und Benutzungszwang für organische Abfälle gemäß §7 der Satzung der Stadt Dülmen über die Abfallentsorgung in der z.Zt. geltenden Fassung.

Auszug aus der Satzung der Stadt Dülmen über die Abfallentsorgung

(2) Eine Befreiung vom Anschluss- und Benutzungszwang für organische Abfälle kann im Einzelfall auf schriftlichen Antrag erteilt
werden, wenn vom Antragsteller der Nachweis erbracht wird, dass
a) Essens-/Speisereste in einem geschlossenen Kompostiersystem kompostiert werden und
b) die übrigen organischen Abfälle vollständig selbst kompostiert werden, und der durch die Eigenkompostierung erzeugte
Humusstoff eine zweckentsprechende Eigenverwendung findet.

Adresse Dülmen

Angaben zur Antragstellung

Begründung

Angaben zur Kompostierung

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