Antrag auf Auskunft aus dem Gewerbemelderegister

Einverständniserklärung zur Erhebung und Verarbeitung von Daten nach der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)

Für den Schutz Ihrer personenbezogenen Daten haben wir alle technischen und organisatorischen Maßnahmen getroffen, um ein hohes Schutzniveau zu schaffen. Wir halten uns dabei an die Datenschutzgesetze und die sonstigen datenschutzrelevanten Vorschriften. Ihre Daten werden ausschließlich über sichere Kommunikationswege an die zuständige Stelle übergeben. Zur Bearbeitung Ihres Anliegens werden personenbezogene Daten von Ihnen erhoben wie z. B. Name, Anschrift, Kontaktdaten sowie sonstige notwendige Angaben. Die Verwendung oder Weitergabe Ihrer Daten an unbeteiligte Dritte wird ausgeschlossen.

 

Im Falle eines gebührenpflichtigen Vorgangs übermitteln wir zur Abwicklung der Bezahlung Ihre bezahlrelevanten Daten an den ePayment-Provider.

 

Die Stadt Dülmen nimmt den Schutz Ihrer Daten sehr ernst. Personenbezogene Daten werden nur dann erhoben, wenn eine Rechtsgrundlage besteht oder Sie Ihre ausdrückliche Einwilligung erklärt haben.

 

Sie haben das Recht, Ihre Einwilligung jederzeit ohne Angabe von Gründen mit Wirkung für die Zukunft abzuändern oder gänzlich zu widerrufen. Durch den Widerruf der Einwilligung wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt. Sie können den Widerruf entweder postalisch, per E-Mail oder per Fax an uns übermitteln. Es entstehen Ihnen dabei keine anderen Kosten als die Portokosten bzw. die Übermittlungskosten nach den bestehenden Basistarifen. Weiterhin können erhobene Daten bei Bedarf korrigiert, gelöscht oder deren Erhebung eingeschränkt werden.

 

Die näheren Informationen nach Art. 13 und 14 Datenschutz-Grundverordnung finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.


Hinweis

Die Erhebung der personenbezogenen Daten erfolgt aufgrund § 14 Absatz 7 Gewerbeordnung.

 

Die erweiterte Gewerbeauskunft wird nur erteilt, wenn ein rechtliches Interesse nachgewiesen wird. Ein rechtliches Interesse besteht beispielsweise, wenn die antragstellende Person Rechtsansprüche geltend machen möchte, z. B. zur Durchsetzung von Forderungen. 
Bei der erweiterten Gewerberegisterauskunft müssen Sie zusätzlich Dokumente zum Nachweis des rechtlichen Interesses beifügen (Schuldtitel, Vertragskopien, Rechnungen).

Antragstellende Person

Hinweis zur Auswahl: Wählen Sie Privatperson, wenn die Angaben Sie selbst oder eine vertretene Person betreffen. Für Unternehmen, Organisationen oder Personengesellschaften (zum Beispiel GbR, OHG, KG, Verein, Behörde) wählen Sie Unternehmen / Organisation.


Bezeichnung Unternehmen / Organisation


Vertretungsberechtigte Person

Person / Betrieb, auf die sich die Auskunft bezieht

Hinweis zur erweiterten Gewerbeauskunft

Die erweiterte Gewerbeauskunft wird nur erteilt, wenn ein rechtliches Interesse nachgewiesen wird.
Ein rechtliches Interesse besteht beispielsweise, wenn der Antragsteller Rechtsansprüche geltend machen möchte, z. B. zur Durchsetzung von Forderungen. 

Bei der erweiterten Gewerberegisterauskunft müssen Sie zusätzlich Dokumente zum Nachweis des rechtlichen Interesses beifügen (Schuldtitel, Vertragskopien, Rechnungen).

Die Beantragung einer Auskunft aus dem Gewerbemelderegister kostet 20,00 €. Hierfür können Sie nach Absenden des Formulars ein Sepa-Lastschriftmandat ausfüllen und absenden.

Vorliegende Daten zum gewünschten Betrieb

Ergänzungen / Anlagen

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