Änderung des Mülltonnenbestandes / Erstbestellung für einen Neubau

Einverständniserklärung zur Erhebung und Verarbeitung von Daten nach der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)

Für den Schutz Ihrer personenbezogenen Daten haben wir alle technischen und organisatorischen Maßnahmen getroffen, um ein hohes Schutzniveau zu schaffen. Wir halten uns dabei an die Datenschutzgesetze und die sonstigen datenschutzrelevanten Vorschriften. Ihre Daten werden ausschließlich über sichere Kommunikationswege an die zuständige Stelle übergeben. Zur Bearbeitung Ihres Anliegens werden personenbezogene Daten von Ihnen erhoben wie z. B. Name, Anschrift, Kontaktdaten sowie sonstige notwendige Angaben. Die Verwendung oder Weitergabe Ihrer Daten an unbeteiligte Dritte wird ausgeschlossen.

 

Im Falle eines gebührenpflichtigen Vorgangs übermitteln wir zur Abwicklung der Bezahlung Ihre bezahlrelevanten Daten an den ePayment-Provider.

 

Die Stadt Dülmen nimmt den Schutz Ihrer Daten sehr ernst. Personenbezogene Daten werden nur dann erhoben, wenn eine Rechtsgrundlage besteht oder Sie Ihre ausdrückliche Einwilligung erklärt haben.

 

Sie haben das Recht, Ihre Einwilligung jederzeit ohne Angabe von Gründen mit Wirkung für die Zukunft abzuändern oder gänzlich zu widerrufen. Durch den Widerruf der Einwilligung wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt. Sie können den Widerruf entweder postalisch, per E-Mail oder per Fax an uns übermitteln. Es entstehen Ihnen dabei keine anderen Kosten als die Portokosten bzw. die Übermittlungskosten nach den bestehenden Basistarifen. Weiterhin können erhobene Daten bei Bedarf korrigiert, gelöscht oder deren Erhebung eingeschränkt werden.

 

Die näheren Informationen nach Art. 13 und 14 Datenschutz-Grundverordnung finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.


Hinweise

Defekte oder verschwundene Mülltonnen

Ist eine Mülltonne defekt oder fällt bei der Müllabfuhr ins Müllfahrzeug (passiert eher selten), hilft Ihnen das Formular Austausch von defekten oder verschwundenen Mülltonnen weiter.

Nicht abgeholte Müllgefäße

Sofern ein Müllgefäß während der regulären Leerung nicht abgefahren wurde, können Sie dies über den Assistenten Mülltonne nicht geleert? melden und so eine nachträgliche Abholung beantragen. Ansonsten wenden Sie sich bitte direkt an die Fa. REMONDIS; Tel: 02541 94450.

Antrag auf geringes Restmüllvolumen:

Jeder Grundstückseigentümer hat ein Mindest- Restmüllvolumen von 10 Litern pro Person/Woche vorzuhalten. Wenn nachweislich weniger Abfälle anfallen, kann die Stadt 5 Liter pro Person/Woche (10 Liter pro Person - bei einer 14 täglichen Abfuhr) zulassen.

Zusätzliche Bio-/Papiertonne

Ein Entsorgungspaket besteht aus einer Restmülltonne, einer Biotonne und einer Papiertonne. Sofern mehr Biotonnen und/oder Papiertonnen benötigt werden, werden diese mit einer Zusatzgebühr berechnet.

Eigenkompostierung:

Wenn auf dem Grundstück eine Eigenkompostierung praktiziert und daher keine Biotonne benötigt wird, erhält der Grundstückseigentümer eine Gutschrift. Den entsprechenden Antrag finden Sie im Serviceportal.

Austauschgebühren:

Für die Änderung des Fassungsvermögens von Müllgefäßen für 60-240 l und für den Austausch von Containern werden pro Antrag Austauschgebühren erhoben. Die Gebühren können der Gebührensatzung entnommen werden.

Abschließbare Müllgefäße:

Gegen Kostenerstattung kann Ihnen eine Abschließvorrichtung passend für jedes Müllgefäß zur Verfügung gestellt werden. Die Entriegelung erfolgt beim Kippvorgang (Schwerkraft- Mülltonnenschlösser). Bitte wenden Sie sich ggf. an die Fa. REMONDIS; Tel: 02541 94450.

Biofilterdeckel:

Mit einem Biofilterdeckel können unangenehme Gerüche verhindert und Maden und Fliegen bekämpft werden. Informationen dazu und wie Sie diesen bestellen können, finden Sie hier.

Abfallentsorgungsgebühren:

Informationen zur Höhe der Abfallentsorgungsgebühren finden Sie u. a. in der Gebührensatzung der Stadt Dülmen.

Gebührensatzung_zur_Satzung_über_die_Abfallentsorgung_der_Stadt_Dülmen.pdf

Antragstellende Person

Sollten Sie Erbbaurechtnehmer*in sein, wählen Sie bitte ebenfalls diese Option. Der Erbbaurechtgeber bleibt zwar rechtlich Grundstückseigentümer, die Zuständigkeit für die Grundbesitzabgaben liegt jedoch zusammen mit dem Erbbaurecht bei Ihnen.

Adresse Dülmen
Was möchten Sie beantragen?


Änderung des Mülltonnenbestandes

Die gewählte Restmülltonne ist für die angegebene Personenzahl zu klein.

Neubestellung - Restmüllbehälter

Die gewählte Restmülltonne ist für die angegebene Personenzahl zu klein.

Neubestellung - Biomüllbehälter

Neubestellung - Altpapierbehälter

Neubestellung - Gelbe Tonne

Ergänzungen

ACHTUNG! Bei einem Austausch stellen Sie bitte immer die bisherige(n) Tonne(n) frei zugänglich und sichtbar auf Ihrem Grundstück bereit. Der Austausch wird dann in der Regel innerhalb der nächsten fünf Wochen vorgenommen.

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